St. Bonifatius Wiesbaden

Was ist eigentlich ein Diakon?

Bistum Limburg, GemeindebriefPhilippe Jaeck

Am 13. Juni werde ich zusammen mit drei weiteren Mitbrüdern im Limburger Dom zum Diakon geweiht. Diesem Tag gehe ich mit großer Freude entgegen und ich darf Sie bereits an dieser Stelle von Herzen zur Mitfeier einladen! In Gesprächen im Zugehen auf die Diakonenweihe werde ich häufig gefragt, was ein Diakon in der katholischen Kirche eigentlich sei und was genau ein Diakon mache. Diese Frage greife ich gerne auf, um ihr in dieser Ausgabe unseres Gemeindebriefs einmal nachzugehen.

Das Weihesakrament zählt zu den sieben Sakramenten der katholischen Kirche. Es ist gegliedert in Diakonat, Priestertum und Bischofsamt und bedeutet Teilhabe an der Sendung Jesu Christi, des „erhabenen Hohepriesters“ (Hebräerbrief 4,14), des Mittlers, der Gott und Menschen verbindet. Nur von Jesus Christus her ist das Weiheamt der Kirche zu verstehen und allein gemäß seinem Vorbild müssen es die Geweihten zu leben versuchen. Während die Bischöfe an dieser Sendung Christi in Fülle teilhaben, haben Priester und Diakone in je abgestufter Weise daran Anteil.

Das griechische Wort diakonia, von dem sich unser „Diakon“ ableitet, heißt so viel wie „Dienst(-Leistung)“. Diakon sein meint also in erster Linie „dienen“ – in einer ganz bestimmten Weise: selbstlos wie der dienende Christus, der „nicht gekommen ist, um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben“ (Markusevangelium 10,45). Das erhellt, warum der Diakon keine eigenen Vollmachten zu gewissen Tätigkeiten oder Vollzügen hat, die nicht auch der Priester hätte: er hat sie nicht und kann sie nicht haben um der Eindeutigkeit des Zeichens willen, den demütigen Diakon Jesus Christus in der Kirche zu vergegenwärtigen. Keineswegs ist nun aber der Diakonat ein halbiertes Priesteramt oder der Diakon ein Quasipriester. Der Dienstcharakter kennzeichnet alle Weihestufen, drückt sich aber im diakonalen Amt eigens aus und steht dem Weihesakrament wie ein erinnerndes Vorzeichen voran. Alle Versprechen, die der Kandidat in der Diakonenweihe leistet, und somit die dienende Haltung bleiben gültig und unersetzlich auch für den Dienst als Priester.

Der Diakonat ist bereits in der Bibel als unterstützender Dienst in Beziehung zum Dienst der Bischöfe und Priester verankert. Daher bezeichnet der Ausdruck „Assistenz“, insbesondere in der Liturgie, das Profil des diakonalen Amtes. Die Apostelgeschichte, Kapitel 6, gilt als wichtiges Zeugnis für den Ursprung des kirchlichen Diakonats. Gemäß diesem biblischen Zeugnis trieb ein praktisches Erfordernis die zwölf Apostel dazu, durch Handauflegung und Gebet (bis heute sind diese beiden Handlungen das Herzstück der Weiheliturgie) Diakone einzusetzen. Diese sollten sich vor allem um den „Dienst an den Tischen“, also sozial-caritative Hilfe, kümmern. Denn diesbezüglich war in der jungen christlichen Gemeinde Unmut aufgekommen, weil die wenigen Verantwortlichen nicht mehr allein und gleichzeitig die Dienste der Predigt und Mission, des liturgischen Feierns, der tätigen Nächstenliebe usw. für die schnell wachsende Zahl an Gläubigen gewährleisten konnten.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat dieses caritativ-dienende Wesen des Diakonats in drei Richtungen ausgedeutet: die Diakonie der Liturgie, die Diakonie des Wortes (gemeint ist die Verkündigung des Wortes Gottes) und die Diakonie der tätigen Nächstenliebe. Daraus folgen konkret unter anderem folgende Aufgaben, die – wie gesagt, nicht allein – dem Diakon zukommen:

Zu taufen; bei der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren; Begräbnisse zu leiten; die heilige Kommunion zu spenden und sie den Kranken und Sterbenden zu bringen; in der Messfeier zu assistieren und das Evangelium zu verkünden; den sakramentalen Segen zu spenden; zu predigen; Wortgottesdiensten, besonders dem Stundengebet (Laudes, Vesper…) vorzustehen; Glaubensverkündigung und Katechese im Namen der Kirche zu leisten; Armen, Kranken und Notleidenden helfend beizustehen; …

Diejenigen Kandidaten, die sich, wie ich, auf das Priestertum vorbereiten, legen in der Diakonenweihe das Zölibatsversprechen ab. Der Zölibat, den ich freiwillig auf mich nehme, ist Ausdruck einer positiven Wahl, nicht einfach ein Verzicht. Er will ein Zeichen für meine volle Hingabe an das Reich Gottes sein, dessen Schönheit ich entdeckt habe wie den Schatz im Acker oder die kostbare Perle, von denen der Evangelist Matthäus spricht (13,44-46): „Als der Mann eine besonders wertvolle Perle fand, ging er hin, verkaufte alles, was er besaß, und kaufte sie.“ Außerdem werde ich mich zum Stundengebet, dem sogenannten „Brevier“, verpflichten, denn ohne Gebetsleben kann keine Berufung bestehen. Um zur Weihe zugelassen zu werden, sind sowohl die persönliche Überzeugung, von Gott berufen zu sein, als auch die Prüfung und Bestätigung der Berufung seitens der Kirche erforderlich, denn „keiner verleiht sich selbst diese Würde“ (Hebräerbrief 5,4).

Wie jeder Dienst in der Kirche, ist auch das Amt des Diakons ein Dienst mit dem Volk Gottes und für es. Dementsprechend ist die Feier der Diakonenweihe kein privates Ereignis, sondern eine Feier der ganzen Kirche, und meine Weiheversprechen sind nichts Geheimes, vielmehr lege ich sie offen vor Gott und Seinem Volk ab.

Lukas Kämpflein
Fotos: St. Bonifatius Wiesbaden, Bistum Limburg