St. Bonifatius Wiesbaden

Schweigen überwinden

Bistum Limburg, Gemeindebrief, Aus dem Leben der PfarreiPhilippe Jaeck

In einem offenen Brief haben 11 Generalvikare an den Vorsitzenden der Bischofskonferenz, unseren Limburger Bischof Dr. Bätzing, zur Initiative „#outinchurch“ Stellung genommen und Veränderungen gefordert. Auch die Diskussionen und Beschlüsse des Synodalen Weges waren Anstoß für dieses Schreiben.

Generalvikar Rösch, unser ehemaliger Pfarrer und Stadtdekan in Wiesbaden, und die anderen Generalvikare zeigten sich beeindruckt von der großen Zahl kirchlicher Mitarbeiter, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ihre Beziehungen verheimlichen und um ihre Arbeitsstelle in der Kirche fürchten mussten. „Ihre Lebenszeugnisse offenbaren auf diesem Hintergrund teilweise erschreckende Schicksale, weil Menschen oft über Jahrzehnte hinweg kein freies und selbstbestimmtes Leben führen können.“ (Schreiben der Generalvikare)

Auch der Synodale Weg, der Anfang Februar 2022 tagte, hat sich bei der Diskussion über die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ mit dieser Thematik beschäftigt. Deutliche Veränderungen werden dort angesprochen und gefordert. Keine Frage: „Die Glaubwürdigkeit der Kirche hängt von der Praxis der Pfarreien sowie der kirchlichen Gemeinschaften, Einrichtungen, Organisationen und Verwaltungen ab.“ (Im Handlungstext zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes, beschlossen in der 3. Synodalversammlung vom 3.–5.2.2022).

Was heißt das für die kirchlichen Mitarbeiter: Sie dürfen in der Kirche nicht länger von arbeitsrechtlichen Sanktionen, die bis hin zu Entlassungen führen konnten, bedroht werden. Dieser Schritt ist lange überfällig und muss eine „Kultur der Angst“ (Generalvikare) überwinden. Diskriminierungen von Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung lange geschwiegen haben, weil sie um ihren Arbeitsplatz fürchteten, müssen endlich beendet werden. Die Synodalversammlung hat dazu festgestellt, dass die Kirche in der Vergangenheit „ein Zeugnis für Unbarmherzigkeit und Intoleranz gegeben hat und gibt“.

Generalvikar Rösch aus Limburg und die anderen 10 Generalvikare wollen mit diesem Schreiben dazu beitragen, „das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe“ (Schreiben der Generalvikare) überwinden. „Der persönliche Lebensstand darf keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung im kirchlichen Dienst haben.“ (Aus dem Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ der Synodalversammlung)

Bleibt zu wünschen, dass das kirchliche Arbeitsrecht tatsächlich im ausgesprochenen Sinne verändert wird, damit Diskriminierungen und „arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung“ (Generalvikare) Betroffener endlich beendet werden können.

Man kann hoffen, dass dieses Anliegen jetzt in unserem Bistum aufgenommen und entsprechende notwendige Änderungen umgesetzt werden. Mit unserem großartigen Limburger Bischof Bätzing wird dies sicher gelingen!

Hans-Peter Thurn
Foto: geralt / Pixabay.com